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   KG, 02.02.1977 - 1 W 3453/76   

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https://dejure.org/1977,9382
KG, 02.02.1977 - 1 W 3453/76 (https://dejure.org/1977,9382)
KG, Entscheidung vom 02.02.1977 - 1 W 3453/76 (https://dejure.org/1977,9382)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 1977 - 1 W 3453/76 (https://dejure.org/1977,9382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der in einem gemeinschaftlichen Testament angeordneten Testamentsvollstreckung seitens des überlebenden Ehegatten; Wechselbezüglichkeit der angeordneten Testamentsvollstreckung; Ernennung einer anderen Person zum Testamentsvollstrecker als Beschwerung der nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 15.08.1972 - 1 W 2500/71
    Auszug aus KG, 02.02.1977 - 1 W 3453/76
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB wird das Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zwischen zwei Verfügungen durch einen Zusammenhang des Motivs der Testierenden geschaffen (vgl. Senat, NJW 1972, 2133/2134 r.Sp.; Palandt/Keidel, BGB, 36. Aufl., § 22710 Anm. 1), mithin durch eine bewußte oder unbewußte Disposition der Testierenden.
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Aus § 2270 Abs. 3 BGB folgt, dass die in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltene Testamentsvollstreckerernennung nicht im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit steht (vgl. OLG Köln, FamRZ 1990, 1402, 1403; KG, MDR 1977, 757).

    Es ist deshalb in der Regel davon auszugehen, dass der überlebende Ehegatte die Person eines in einem gemeinschaftlichen Testament ernannten Testamentsvollstreckers auswechseln kann (vgl. OLG Köln, FamRZ 1990, 1402, 1403; KG, MDR 1977, 757; Staudinger/Kanzleiter, a.a.O., § 2270 Rdnr. 19).

    Dies kann etwa bei einer nachträglichen erstmaligen Anordnung der Testamentsvollstreckung der Fall sein, weil darin ein unzulässiger Widerruf einer sonst unbeschränkten Erbeinsetzung liegt, sofern die Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments keine entsprechende Befugnis des Überlebenden ergibt (vgl. OLG Frankfurt, WM 1993, 803, 804; BayObLG, FamRZ 1991, 111, 113; OLG Köln, FamRZ 1990, 1402, 1403; KG, MDR 1977, 757; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2271 Rdnr. 16).

  • KG, 23.11.2009 - 8 U 144/09

    Klage des Testamentsvollstreckers: Amtswegige Prüfung der

    Eine vermittelnde Auffassung stellt darauf ab, ob der Bedachte im Einzelfall gegenüber der ursprünglichen Verfügung konkret messbar benachteiligt ist (vgl. KG, Beschluss vom 2. Februar 1977 zu 1 W 3453/76, FamRZ 1977, 485, 487; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, 3. Aufl. 2008, Rn. 19; M. Schmidt, in: Erman, BGB, 12. Aufl. 2008, § 2289 Rn. 5; Kornexl, in: Anwaltkommentar BGB, 2. Aufl. 2007, § 2278 Rn. 8 und § 2289 Rn. 35; Reimann, ZEV 2001, 273, 274).
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